Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (kurz AGB genannt) der Maschinenring Kommunalservice GmbH (kurz: MRK GmbH) und weitere Hinweise für unsere Handelspartner

 

  • §1 Anwendungsbereich
    1. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmen und Kaufleute.
    2. Neben unseren Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten die AGB unserer Handelspartner und Vorlieferanten.
    3. Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (z.B. auch Beratungsleistungen und Auskünfte).
    4. Sie gelten für alle Verträge mit unserem Handelspartner, sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und Leistungen.
    5. Anderslautenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Handelspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  • §2 Vertragsabschluss
    1. Aufträge an die MRK GmbH, sowie Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Ein Geschäftsabschluss kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Werden Aufträge fernmündlich oder mündlich erteilt, gelten diese als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden, die Ware an unseren Handelspartner versendet oder ausgehändigt wurde und die Rechnungsstellung erfolgt.
    2. Wir behalten uns vor, Bestellungen oder Aufträge ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Etwa geleistete Anzahlungen werden in diesen Fällen zurückerstattet.
  • §3 Annullierung
    1. Tritt unser Handelspartner unberechtigt vom Vertrag zurück, kann die MRK GmbH unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises, mindestens aber die entstandenen Kosten für die Bearbeitung des Auftrages und ggf. anfallende Wiedereinlagerungskosten z.B. auch denen von Vorlieferanten fordern.
    2. Unseren Handelspartnern ist der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  • §4 Preise
    1. Sofern sich aus einer von der MRK GmbH ausgestellten Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk des jeweiligen Herstellers bzw. der übergeordneten Handelsstufe und verstehen sich zzgl. der anfallenden Fracht und Verpackungskosten und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Die Höhe der jeweils fällig werdenden Verpackungs- und Frachtkosten erfragen unsere Handelspartner bitte in der Geschäftstelle der Maschinenring Kommunalservice GmbH.
    3. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Irrtümer behalten wir uns vor.
    5. Mögliche Preisanpassungen während der Auftragslaufzeit werden unserem Handelspartner unverzüglich mitgeteilt.
  • §5 Zahlungen, Zahlungsverzug, Mahnungen
    1. Unsere Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Lieferung oder Aushändigung der Ware an den Handelspartner. Unsere Rechnungen sind, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
    2. Nach dem Ablauf von 30 Tagen nach dem Empfang der Rechnung (bzw. 30 Tage nach Ablauf des Fälligkeitsdatums) gerät unser Handelspartner in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
    3. Gerät unser Handelspartner in Zahlungsverzug erheben wir gemäß § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlich festgelegten Basiszinssatz. Die Forderung von weitergehenden, nachgewiesenen Verzugsschäden behalten wir uns vor.
    4. Wir schließen die Aufrechnung mit anderen nicht anerkannten und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen unseres Handelspartners aus. Dies gilt gleichsam für Gegenforderungen unseres Handelspartners.
  • §6 Lieferung, Lieferzeiten
    1. Unsere Lieferpflicht besteht unter Vorbehalt der vollständigen und richtigen Belieferung unserer selbst durch unsere Vorlieferanten. Wir haften nicht für von unseren Vorlieferanten und Handelspartnern zu verantwortenden Verzögerungen.
    2. Wir behalten uns die handelsüblichen Abweichungen der Abmaße der Liefergegenstände vor, dies gilt nicht für den Fall, dass wir Ihnen die Einhaltung der Maße ausdrücklich zusichern.
    3. Wir behalten uns zumutbare Teillieferungen vor.
    4. Hat unser Handelspartner die Gründe für die Lieferungsverzögerung zu verantworten, so geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft auf unseren Handelspartner über.
    5. Die Versendung der bestellten Ware wird von der MRK GmbH durch zuverlässige Speditionen sichergestellt. Im Streitfalle obliegt es unserem Handelspartner, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.
    6. Der Umfang von Lieferzeiten wird durch unsere Vorlieferanten und Handelspartner bedingt. Eine Vereinbarung von genauen Lieferterminen erfordert die Schriftform.
    7. Kurzzeitige Lieferverzögerungen von nicht mehr als 7 Werktagen behalten wir uns vor. Diese sind kein Grund zur Rüge bzw. zum Rücktritt aus dem Vertrag.
    8. Unvorhergesehene Hindernisse wie z.B. Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Lieferengpässe von Produktionsmaterial, welche die Lieferzeiten beeinflussen, sind nicht von der MRK GmbH zu vertreten. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Hindernisse bei unseren Vorlieferanten und Handelspartnern eingetreten sind. In diesen Fällen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • §6 Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch unseren Handelspartner unser Eigentum.
    2. Die Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang, der in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware), ist unter dem folgenden Vorbehalt zulässig: Unser Handelspartner tritt der MRK GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unserer Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig der Weiterverarbeitung oder ob sie mit einem Grundstück, einem Gebäude oder mit beweglichen Sachen, die der MRK GmbH nicht gehören, verbunden wird.
    3. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert weiterer verarbeiteter Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Unser Handelspartner wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für die MRK GmbH verwahren.
    4. Wir verpflichten uns die uns zustehenden Sicherungen auf Anforderung freizugeben, wenn ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt.
    5. Unser Handelspartner ist nicht berechtigt Gegenansprüche gegen die MRK GmbH abzutreten, oder auf sonstige Weise Rechte und Pflichten zu übertragen, die aus dem mit der MRK GmbH geschlossenen Vertrag resultieren. Es sei denn, die MRK GmbH stimmt diesem Sachverhalt vorher schriftlich zu.
    6. Unser Handelspartner haftet gegenüber der MRK GmbH uneingeschränkt für den Fall, dass Vorbehaltsware nach Abgabe an einen Dritten und dessen Zahlungsunfähigkeit, nicht oder nicht vollständig, bezahlt oder vollumfänglich und im unverminderten Zustand zurückgewährt wird.
  • §7 Beanstandungen
    1. Offensichtliche Mängel müssen unmittelbar beim Erhalt der Ware dem Lieferanten angezeigt, auf den Frachtpapieren vermerkt und innerhalb einer Frist von 10 Tagen gerügt werden. Die Rüge muss schriftlich und detailliert erfolgen.
    2. Die Gewährleistungsrechte unseres Handelspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    3. Soweit ein von der MRK GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Beseitigung derartiger, berechtigt gerügter Mängel sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    4. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese, oder angemessene Fristen hieraus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder ist unserem Handelspartner nicht zumutbar, so ist er nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei einer nur unerheblichen Pflichtverletzung steht unserem Handelspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    5. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen gegenüber Unternehmen und Kaufleuten ein Jahr. Für gebraucht angebotene Sachen ist die Mängelhaftung gegenüber den Vorgenannten ausgeschlossen. Für die Begrenzung der Haftung gilt § 8.
  • §8 Haftungsausschluss
    1. Soweit sich nachstehend nichts Anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche unseres Handelspartners – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
    2. Soweit wir für die Beschaffenheit einer Sache eine Garantie abgegeben haben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    3. Im Fall einer durch uns verursachten oder zu verantwortenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung der Handelssache haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in allen vorgenannten Fällen – ausgenommen im Fall unseres vorsätzlichen Handelns – jedoch beschränkt auf den Umfang des unmittelbar eingetretenen bzw. vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
    4. Eine Haftung für Folgeschäden aus unmittelbar eingetretenen Schäden bzw. Schäden die durch Weiterbetrieb oder Weiternutzung der schadhaften Handelssache entstehen schließen wir grundsätzlich aus.
    5. Die gesetzliche Haftung wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt jedoch unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    7. Wir haften nicht für Transportschäden.
    8. Wir haften nicht für Schäden, die aus mangelnder Pflege der Waren oder unzureichender Reinigung und Unterhaltung
    9. Wir haften nicht für Schäden die durch unsachgemäße Behandlung der Handelssache durch den Kunden verursacht sind.
    10. Wir haften nicht für Schäden aus Beratungsleistungen.
  • §9 Der Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft in 37124 Rosdorf
  • §10 Da der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
    Göttingen. Die MRK GmbH ist jedoch ferner berechtigt, den
    Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  • §11 Es gilt deutsches Recht.

Hinweis WWW

Beim Absenden von Aufträgen von unserer Webseite erhalten Sie vom System eine Bestätigung des Vorganges. Ein Vertrag zwischen Ihnen und der MRK GmbH kommt aber erst mit der Versendung oder der Aushändigung der Waren zustande, bzw. wenn Ihnen unsere Auftragsbestätigung zugeht.

Systemfehler können bei Onlineaufträgen dazu führen, dass diese nicht ordnungsgemäß an uns weitergeleitet werden. Sollten Sie keine Nachricht von uns erhalten, bitten wir Sie, uns telefonisch zu informieren.

 

Hinweis DSGVO

Im Zusammenhang mit seinem Auftrag an die MRK GmbH gestattet der Kunde der MRK GmbH die Nutzung und Weitergabe seiner Daten im für die Erfüllung des Geschäfts notwendigen Umfang auch an Dritte. Die weiteren Bestimmungen der DSGVO bleiben hiervon unberührt.

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 31.01.2021